Beispielrechnung Eigenverbrauch
Am Beispiel einer 6 kWp-Anlage ist ersichtlich, welche finanziellen Vorteile der selbst genutzte PV-Strom (Eigenverbrauch) über einen Zeitraum von 20 Jahren mit sich bringt. Hintergrund: Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält eine auf den ersten Blick
unscheinbare Regelung, die aber auf den zweiten Blick eine deutliche
Erweiterung der bisherigen Konzeption des Gesetzes darstellt. Es besteht für
Photovoltaikanlagen auf Gebäuden ... künftig in bestimmten Grenzen die Möglichkeit, eine ... Vergütung für den selbst oder durch Dritte verbrauchten
Strom vom Energieversorger zu erhalten.
Solarstrom-Förderung auch bei Eigen- oder Drittverbrauch bei Anlagen bis 30 kWp Der selbst genutzte Strom vom eigenen Dach ersetzt den Bezug von Strom über ein Energieversorgungsunternehmen - für den der Gesetzgeber von einem durchschnittlichen Preis von etwa 20 Cent ausgegangen ist. Folge: dem Anlagenbetreiber bleibt gegenüber der Einspeisevergütung ein Bonus, der mit steigenden Strompreisen sogar weiter wächst. Anlagenbetreiber muss nicht unbedingt Gebäudeeigentümer sein, Auch Mieter können als Anlagenbetreiber gelten ------------------------------------- Zu den Dritten im Sinne der Regelung werden neben dem Eigentümer insbesondere auch die Mieter des jeweiligen Gebäudes gezählt. Ob dies auch noch Nachbarn umfasst und ggf. in welchem Umkreis, ist bisher jedoch unklar. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass auch Nachbarn erfasst sind, denn die Regelung bezieht sich auch auf Strom aus Anlagen an oder auf Lärmschutzwänden, die immer eine gewisse Entfernung zur nächsten Wohnbebauung aufweisen. Versorgung von Verbrauchern über das allgemeine Versorgungsnetz ausgeschlossen Diese Regelung gilt ausschließlich für die Photovoltaik |