Beispielrechnung Eigenverbrauch



 
 
Am Beispiel einer 6 kWp-Anlage ist ersichtlich, welche finanziellen Vorteile
der selbst genutzte PV-Strom (Eigenverbrauch) über einen Zeitraum von
20 Jahren mit sich bringt.
Hintergrund:

Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

enthält eine auf den ersten Blick unscheinbare Regelung, die aber auf den zweiten

Blick eine deutliche Erweiterung der bisherigen Konzeption des Gesetzes darstellt.

Es besteht für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden ... künftig in bestimmten Grenzen die

Möglichkeit, eine ... Vergütung für den selbst oder durch Dritte verbrauchten Strom

vom Energieversorger zu erhalten.

 

Solarstrom-Förderung auch bei Eigen- oder Drittverbrauch bei Anlagen bis 30 kWp


Der selbst genutzte Strom vom eigenen Dach ersetzt den Bezug von Strom über
ein Energieversorgungsunternehmen - für den der Gesetzgeber von einem
durchschnittlichen Preis von etwa 20 Cent ausgegangen ist. Folge: dem
Anlagenbetreiber bleibt gegenüber der Einspeisevergütung ein Bonus,
der mit steigenden Strompreisen sogar weiter wächst.

Anlagenbetreiber muss nicht unbedingt Gebäudeeigentümer sein,
Auch Mieter können als Anlagenbetreiber gelten
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Zu den Dritten im Sinne der Regelung werden neben dem Eigentümer
insbesondere auch die Mieter des jeweiligen Gebäudes gezählt. Ob dies
auch noch Nachbarn umfasst und ggf. in welchem Umkreis, ist bisher jedoch
unklar. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass auch Nachbarn erfasst sind,
denn die Regelung bezieht sich auch auf Strom aus Anlagen an oder auf
Lärmschutzwänden, die immer eine gewisse Entfernung zur nächsten
Wohnbebauung aufweisen.

Versorgung von Verbrauchern über das allgemeine Versorgungsnetz
ausgeschlossen
 
Diese Regelung gilt ausschließlich für die Photovoltaik